Österreichisches Patentblatt 111. Jahrgang Nummer 4, Seite 983
HC4A/HC4B/TC4A/TC4B FIRMENÄNDERUNGEN
DIE FIRMEN LAUTEN NUNMEHR:
REVO BIOLOGICS, INC., MA 01701-9322 FRAMINGHAM (US).
REVO BIOLOGICS, INC., MA 01701-9322 FRAMINGHAM (US).
Heraeus Dental AB, 250 24 HELSINGBORG (SE).
TAKEDA PHARMA A/S , DK-4000 ROSKILDE (DK).
TAKEDA PHARMA A/S, 4000 ROSKILDE (DK).
TAKEDA PHARMA A/S, 4000 ROSKILDE (DK).
Zalicus Pharmaceuticals Ltd., VANCOUVER, BRITISH COLUMBIA V6T 1Z4 (CA).
CYMABAY THERAPEUTICS, INC., HAYWARD, CA 94545 (US).
DIATEX, INC., SAN ANTONIO, TX 78231 (US).
TAKEDA PHARMA A/S, 4000 ROSKILDE (DK).
Abbvie Biotherapeutics Inc., 94063 REDWOOD CITY, California (US).
BIOGEN IDEC HEMOPHILIA INC., WALTHAM, MA 02451 (US).
CYMABAY THERAPEUTICS, INC., HAYWARD, CA 94545 (US).
DIATEX, INC., SAN ANTONIO, TX 78231 (US).
CymaBay Therapeutics, Inc., Hayward, CA 94545 (US).
Mondi Szada Kft., 2111 Szada (HU).
REVO Biologics, Inc., Framingham, MA 01702 (US).
Genzyme Corporation, Cambridge, MA 02142 (US).
Omya International AG, 4665 Oftringen (CH).
Omya International AG, 4665 Oftringen (CH).
ecoduna AG, 2460 Bruck an der Leitha (AT).
ecoduna AG, 2460 Bruck an der Leitha (AT).
Abbvie Biotherapeutics Inc., REDWOOD CITY, CALIFORNIA 94063 (US).
Currenta GmbH & Co. OHG , 51368 Leverkusen (DE).
Bellmer Vaahto Paper machinery Oy, 15860 Hollola (FI).
MTS Maschinentechnik Schrode AG, 72534 HAYINGEN (DE).
ELESTA GmbH, 7310 Bad Ragaz (CH).
NF4A/NF4B WIEDEREINSETZUNGSBEWILLIGUNGEN
:
WEGEN VERSÄUMUNG DER FRIST GEM. § 5 ABS.1 PATVEG FÜR FOLGENDES PATENT:
Sirona Dental, Inc., Wilmington DE 19801 (US).
WEGEN VERSÄUMUNG DER FRIST GEM. § 5 ABS.1 PATVEG FÜR FOLGENDES PATENT:
Arkema Vlissingen, 4389 Vlissingen Oost (NL).
KOPP ERWIN F. 5622 GOLDEGG/PONGAU (AT)
MIT BESCHLUSS VOM 20.11.2013 WURDE DAS ERTEILTE PATENT TEILWEISE WIDERRUFEN.
Die Patentansprüche erhalten nachstehende Fassung:
1. Vorrichtung zum Schutz eines Sondenfußes (1) für eine Erdsonde, welche zumindest ein um etwa 180° gekrümmtes Bogenteil (4) aufweist, mittels dessen Zu- und Rücklaufrohre
(2, 3) zur Durchströmung eines Wärmeträgers verbindbar sind, wobei ein vorzugsweise aus massivem Rundstahl bestehender Schutzzylinder (5) - in Betriebslage betrachtet -
unterhalb des Sondenfußes (1) angeordnet und über einen in einer Bohrung angeordneten Querbolzen (13) lösbar und fest mit diesem verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass
der Schutzzylinder (5) eine vorzugsweise angeschweißte Aufnahme (7) für den Sondenfuß (1) aufweist, welche den Sondenfuß (1) zumindest in zwei gegenüberliegenden Bereichen
umfasst, und dass der Querbolzen (13) in einer Bohrung (10) im Bereich eines Innenbogens (4a) des gekrümmten Bogenteils (4) angeordnet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Schutzzylinder (5) einteilig ausgebildet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (7) durch zwei sich in Richtung der Sondenachse (1a) erstreckende, von der dem Sondenfuß
(1) zugewandten Stirnseite (9) des Schutzzylinders (5) vorstehende, diametral angeordnete Stege (17) gebildet ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
dass die Aufnahme (7) durch ein Rohr (8), vorzugsweise durch ein Mehrkantrohr, besonders vorzugsweise durch ein Vierkantrohr gebildet ist, welches im Bereich der dem
Sondenfuß (1) zugewandten Stirnseite (9) des Schutzzylinders (5) fest mit diesem verbunden ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (7) eine Angriffsfläche (17a) für ein riegelförmiges Druckelement (14) aufweist, über
welches die Erdsonde in eine Erdbohrung gedrückt werden kann.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (7) zumindest einen quer zur Sondenachse (1a) angeordneten Querbolzen (13)
aufweist, auf welchen das Druckelement (14) einwirkt.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Querbolzen (13) in eine mit dem Druckelement (14) fest verbundene Hülse (12a) eingeschoben ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Querbolzen (13) zwischen zumindest einem Zu- und einem Rücklaufrohr (2, 3) angeordnet ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass ein zwischen dem Sondenfuß (1) und dem Schutzzylinder (5) ausgebildeter Raum (15) mit einem
Dämpfungsmaterial (16) ausgefüllt ist.
MK4A/MK4B ERLÖSCHUNG DURCH ZEITABLAUF
I. INFOLGE ABLAUFES DES GESETZLICHEN SCHUTZES SIND FOLGENDE PATENTE ERLOSCHEN:
II. INFOLGE DER UNTERLASSUNG DER ZAHLUNG DER JAHRESGEBÜHR SIND FOLGENDE PATENTE ERLOSCHEN:
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